
| § 1 | Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf oder -Vermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Alle angegebenen Werte und Größen sind Angaben des Eigentümers und durch entsprechende Unterlagen zu belegen. Für die Richtigkeit können wir keine Haftung übernehmen. |
| § 2 | Die Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe - auch auszugsweise - an Dritte haftet der Weitergebende in Höhe der im Exposé ausgewiesenen Provision. Gleiches gilt bei einem Kauf durch eine Gesellschaft, an welcher der Empfänger beteiligt ist. |
| § 3 | Der Nachweis des angebotenen Objektes durch uns gilt als anerkannt, wenn nicht der Empfänger sofort nach Erhalt schriftlich nachweist, dass ihm das Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten wurde. |
| § 4 | Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. |
| § 5 | Der Erwerb eines Grundstückes im Wege des Erbbaurechtes oder der Erbpacht steht einem Kauf gleich. |
| § 6 | Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist die im Exposé genannte Maklerprovision zu zahlen. |
| § 6.1 | Bei Mietverträgen beträgt diese im Privatwohnbereich zwei Monatsmieten, im Bereich gewerblicher Liegenschaften 3% der 10-fachen Nettojahresmiete zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. |
| § 7 | Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, bleibt unser Provisionsanspruch hiervon unberührt. |
| § 8 | Die Aufnahme von Verhandlungen mit uns oder dem Verkäufer bzw. Vermieter bedeutet Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. |
| § 8.1 | Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich von uns bestätigt werden. |
| § 9 | Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und uns über das Ergebnis Nachricht zu geben. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Innenbesichtigung nur im Einverständnis mit uns und der Verkäufer- bzw. Vermieterseite vorgenommen werden. |
| § 10 | Bei Erwerb eines von uns angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung entsteht die im vorstehenden Angebot genannte Provision. |
| § 11 | Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
| § 12 | Als Gerichtsstand gilt Bochum als vereinbart. |