
Gesetzliche Regelungen bezüglich der Installation von Rauchmeldern sollten von Mietern lieber nicht missachtet oder umgangen werden. Wenn in einem Brandfall ein Rauchmelder den entstandenen Schaden hätte begrenzen können, darf die Versicherung dementsprechend Leistungen kürzen. Die Begründung: wer um die o. g. Vorschriften wisse und ihnen trotzdem nicht nachkomme, handle grob fahrlässig.
Siehe auch: Bund der Versicherten
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